Heizkostenzuschuss
Antragstellung:
Unter diesem Link: Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses - Schritt 1 von 4
Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 250 Euro unterstützt. Die Antragsfrist läuft von 1. Jänner 2025 bis 30. September 2025.
Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Einkommensgrenze 2024/2025:
- Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher 1.392 Euro
- Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften 1.820 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
- Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 385 Euro
- Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 621 Euro
- Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 621 Euro
Bei unselbständigen Erwerbstätigen sowie Bezieherinnen und Beziehern von regelmäßigen Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld etc. wird das Einkommen des Vormonats der Antragstellung überprüft. Um eine schnellere Antragsbearbeitung zu gewährleisten, wird daher empfohlen, entsprechende Unterlagen direkt bei der Antragstellung hochzuladen.
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenwohnhäusern.
- Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird oder die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen.
- Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (zum Beispiel Übergabevertrag) oder Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.
ACHTUNG:
Der Heizkostenzuschuss kann nur einmal für das Jahr 2025 genehmigt werden.
Die Frist für die Antragsstellung für den Heizkostenzuschuss für das Jahr 2025 endet mit 30. September 2025.
Im Gemeindeamt St. Michael, unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung vom Heizkostenzuschuss.
Bitte bringen Sie dazu alle Einkommensnachweise (Pensionsbescheide, Lohnzettel, Unterhaltszahlungen, ...), Ihre Bankverbindung und alle Heizkosten (Strom, Öl, Holz,...) mit.
Da erfahrungsgemäß mit vielen Anträgen zu rechnen ist, kann die Bearbeitungszeit bis zu zwölf Wochen lang dauern.
Eine telefonische Hotline steht ab 7. Jänner 2025 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Tel. 0662 8042 - 3669